Zuständigkeiten
In Bayern gibt es rund 330 Strom- und Gasverteilernetzbetreiber, an deren Netze weniger als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind und deren Netz vollständig innerhalb Bayerns liegt. Sie alle unterliegen der Regulierungsaufsicht der Bayerischen Landesregulierungsbehörde. Für die Betreiber der Übertragungs- und Fernleitungsnetze sowie für Verteilernetzbetreiber ab 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden sowie für länderübergreifende Verteilernetze ist dagegen die Bundesnetzagentur zuständig.

