Regulierung der Energieversorgungsnetze (Strom und Gas)
Die Strom- und Gasversorgungsnetze stellen ein so genanntes natürliches Monopol dar. Deshalb haben die Regulierungsbehörden die Aufgabe, allen Marktteilnehmern einen ungehinderten Zugang zu den Netzen zu ermöglichen und die Voraussetzungen für einen sicheren, zuverlässigen und leistungsfähigen Netzbetrieb zu schaffen.
Mit dem Beginn der Anreizregulierung der Strom- und Gasversorgungsnetze am 01.01.2009 ist die bis dahin bestehende Genehmigungspflicht der Entgelte für die Nutzung der Strom- und Gasverteilernetze nach § 23a EnWG auf Kostenbasis entfallen. Das System der Anreizregulierung basiert auf einem bundesweiten Effizienzvergleich, der darauf abzielt, Anreize für eine effizientere Leistungserbringung der Netzbetreiber zu schaffen.
Dazu werden den Netzbetreibern ab 01.01.2009 kalenderjährliche Obergrenzen der zulässigen Gesamterlöse aus den Netzentgelten (sog. Erlösobergrenzen) vorgegeben. Die Netzbetreiber setzen die Erlösobergrenzen selbsttätig in Entgelte für den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen entsprechend der Vorschriften der Stromnetzentgeltverordnung bzw. der Gasnetzentgeltverordnung um. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die jeweils für ihr Netz geltenden Netzentgelte auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und auf Anfrage jedermann unverzüglich in Textform mitzuteilen (siehe "Entscheidungen").
