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Netzanschluss und Netzzugang

Die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Niederspannung und für die Gasversorgung in Niederdruck regeln die Bestimmungen der Stromnetzanschlussverordnung (NAV) und der Gasnetzanschlussverordnung (NDAV).

Die Bedingungen, zu denen die Netzbetreiber den Verbrauchern Zugang zu ihren Leitungsnetzen zu gewähren haben, sind für die Stromversorgungsnetze in der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und für die Gasversorgungsnetze in der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) geregelt.



Quelle: http://www.bayerische-landesregulierungsbehoerde.de/themen/aufgaben-und-ziele/netzanschluss-und-netzzugang/ (19. 05. 2012)