Kundenanlagen
Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz im Jahr 2011 wurden die Begriffe der Kundenanlage, § 3 Nr. 24a EnWG, und der Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung, § 3 Nr. 24b EnWG, neu aufgenommen. Eine Kundenanlage unterscheidet sich rechtlich von Energieversorgungsnetzen dadurch, dass diese nicht den Regulierungsanforderungen unterliegt. Den typischen Fall einer Kundenanlage bildet die nach der Hausanschlusssicherung bzw. nach der Hauptabsperreinrichtung in ein Mehrfamilienhaus eingebaute Installationsanlage, durch deren Leitungen die einzelnen angeschlossenen Letztverbraucher mit Energie versorgt werden. Für die näheren Voraussetzungen einer Kundenanlage wird auf die energierechtlichen Bestimmungen der § 3 Nr. 24a und b EnWG verwiesen.
