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Entflechtung (Unbundling)

Entflechtung bedeutet, den Netzbetrieb getrennt von anderen energiewirtschaftlichen Aktivitäten (Erzeugung, Vertrieb) zu führen. Das Ziel ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung. Dazu ist es erforderlich, dass die Energieversorgungsunternehmen den Strom- und Gasnetzbetrieb strikt getrennt von den übrigen Aktivitäten führen.

Die Energieversorgungsunternehmen müssen im Hinblick auf die Eigenständigkeit des Netzbetriebs in rechtlicher, operationeller und informatorischer Hinsicht sowie im Hinblick auf die Rechnungslegung und interne Buchführung Maßnahmen ergreifen. Damit soll gewährleistet werden, dass ein integriertes Energieversorgungsunternehmen externen Energiehändlern und dem eigenen Vertrieb gleiche Nutzungsbedingungen des Netzes einräumt. Die Verantwortung für die rechtskonforme Umsetzung der Entflechtungsbestimmungen liegt bei den Unternehmen.



Quelle: http://www.bayerische-landesregulierungsbehoerde.de/themen/aufgaben-und-ziele/entflechtung-unbundling/ (19. 05. 2012)