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Aufgaben und Ziele

Die Hauptaufgaben der Landesregulierungsbehörde nach § 54 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind insbesondere die Regulierung der Energieversorgungsnetze, die Überwachung der Vorschriften zur Entflechtung (sog. Unbundling) und die Missbrauchsaufsicht über die Betreiber der Energieversorgungsnetze.



Quelle: http://www.bayerische-landesregulierungsbehoerde.de/themen/aufgaben-und-ziele/ (22. 02. 2012)