Aufgaben und Ziele
Die Hauptaufgaben der Landesregulierungsbehörde nach § 54 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind insbesondere die Regulierung der Energieversorgungsnetze, die Überwachung der Vorschriften zur Entflechtung (sog. Unbundling) und die Missbrauchsaufsicht über die Betreiber der Energieversorgungsnetze.
