Regulierungsbehörden und Zuständigkeiten
In Bayern gibt es über 300 Strom- und Gasnetzbetreiber, an deren Netze weniger als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind und deren Netz vollständig innerhalb Bayerns liegt. Sie alle unterliegen der Regulierungsaufsicht des Landes. Für die übrigen bayerischen Strom- und Gasnetzbetreiber, deren Netze über die Grenzen Bayerns hinausgehen, bzw. die über mindestens 100.000 Kunden verfügen, ist die Bundesnetzagentur in Bonn zuständig.
Die Regulierungsaufgabe der Genehmigung der Netzentgelte ist in Bayern zwischen dem Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und den Bezirksregierungen wie folgt aufgeteilt:
Die Netzentgelte des jeweils nach ihrer Kundenanzahl größten in die bayerische Landeszuständigkeit fallenden Strom- und Gasnetzbetreibers, Infra Fürth GmbH (Geschäftsbereich Elektrizitätsverteilernetz) und E.ON Bayern AG (Geschäftsbereich Gasverteilernetz), werden vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als Landesregulierungsbehörde genehmigt. Für die Genehmigung der Netzentgelte der übrigen in die bayerische Landeszuständigkeit fallenden Strom- und Gasnetzbetreiber sind die Bezirksregierungen zuständig. Örtlich zuständig ist jeweils die Regierung, in deren Bezirk sich der Sitz der Hauptverwaltung des betreffenden Unternehmens befindet.


