Regulierung der Strom- und Gasnetze

Mit der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts ab 13.07.2005 obliegen den Landesregulierungsbehörden und der Bundesnetzagentur die Regulierungsaufgaben in Bezug auf die Strom- und Gasnetzbetreiber.

Die Regulierung der Strom- und Gasversorgungsnetze dient den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Strom und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen.